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Personenstandsregister
Zum Personenstand zählen Angaben über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod "sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen"1.
Das Standesamt ist zuständig für die folgenden Personenstandsregister2:
- Geburtenregister
- Heiratsregister
- Lebenspartnerschaftsregister
Fußnoten
1. Erläuterung auf der Webseite der Stadt Siegen
2. Ebd.
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