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Grabmalgenehmigungsgebühr
Mit der Grabmalgenehmigungsgebühr wird eine Gegenleistung für die Überprüfung der
vorgelegten Entwürfe, insbesondere im Hinblick auf die in der Friedhofssatzung festgelegten
Gestaltungsvorschriften für Grabmale abgegolten. Der Gebührentatbestand umschreibt
eine konkrete Verwaltungstätigkeit im Vorfeld der Errichtung von Grabmalen, Grabeinfassungen
und Grababdeckungen. Die durch Satzung festgelegten Gebührensätze sind so zu
bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der
Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert und dem sonstigen Nutzen
der Amtshandlung für den Kostenschuldner andererseits ein angemessenes Verhältnis
besteht.
"Über den Daumen" beträgt die Grabmalgenehmigungsgebühr etwa 20-70 EUR, je nach Ort. Es gibt natürlich Ausreißer nach oben, wie nach unten. Es kommt übrigens auch vor, dass Städte keine Gebühr für die Grabmalgenehmigung verlangen.
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