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Gebühren im Detail
Selbst für Experten sind Friedhofsgebührensatzungen häufig kaum zu durchschauen. Um Ihnen zu verdeutlichen, welche verschiedenen Gebühren im Bestattungsfall auf Sie zukommen können, zeigen wir hier eine ausführliche Auflistung aller üblichen, auf verschiedenen Friedhöfen erhobenen Gebühren.
A Grabnutzungsgebühr
1. Einmalige Zahlung bei Erwerb des Nutzungsrechts
2. Zahlung pro Jahr und/oder Quadratmeter
3. Kombination von 1. und 2.
B Bestattungsgebühren
4. Nach Einzelleistungen (siehe C) oder pauschal
C Einzelleistungen
5. Einäscherung inklusive Aschekapsel
6. Überführung zum Friedhof
7. Aufbewahrung der Urne für x Wochen
8. Überführung der Urne auf einen anderen Friedhof
9. Aufbewahrung der Urne über den normalen Zeitraum hinaus pro Tag
10. Urnenannahme nach der Einäscherung aus einer auswärtigen Region
11. Nutzung eines Sezierraumes
12. Sargannahme
13. Aufbewahrung in Leichenzellen pro Tag
Schmuck der Leichenzellen
14. je Kerze
15. je Grünschmuck
16. Inanspruchnahme von Kühlzellen pro Tag
17. Nutzung der Trauerhalle
Schmuck der Trauerhalle
18. je Kerze
19. je Grünschmuck
20. Aufbahren Sarg in Trauerhalle/Leichenzelle
21. Aufbahren Urne in Trauerhalle
22. Trauerraum für Urnenbeisetzungen
23. Nutzung der Orgel
24. Orgelspiel
25. Glockengeläut
26. Sargträger je Person (Stadtangestellte)
27. Beaufsichtigung fremder Sargträger
Grabbereitung
28. Bereitung der Sarg-/Urnengrabstätte (Öffnen und Schließen)
29. Bereitung der Sarg-/Urnengrabstätte (Öffnen und Schließen) als Tiefgrabstätte
30. Nachträgliche Bereitung der Sarg-/Urnengrabstätte (Öffnen und Schließen)
als Tiefgrabstätte
31. evtl. Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Dienstzeit (z.B. Samstag oder Freitag nach 14.00 Uhr)
32. evtl. Zuschlag für übergroße Särge/Gräber
Ausschmückung des Grabes mit
33. Plastikmatten
34. Tannenreisig
Sonstige Leistungen
35. Schließen des Grabes durch Fremdpersonen
36. Beisetzung von Totgeburten
37. Beisetzung in einer Gruft, Wand, Nische, Grabkammer
38. Zuschlag für eine Beisetzung außerhalb der üblichen Zeiten (nach Dienstschluss, samstags, feiertags)
39. Bereitstellung von Wurfgrün
40. Bereitstellung von Wurfsträußen
41. Benutzung des Leichentransportwagens
42. Benutzung des Kranzwagens
43. Genehmigung der Beisetzung oder Verstreuung von Totenasche außerhalb von öffentlichen Friedhöfen
D Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr
44. jährliche Gebührenerhebung
45. einmalige Gebührenerhebung mit Beginn des Nutzungsrechts
E Grabmalgenehmigungsgebühr
46. pauschal, nach m² Ansichtsfläche oder nach Wert des Grabmals
47. teilweise inklusive jährliche Standsicherheitsprüfun
F Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende
(Bestatter, Friedhofsgärtner, Steinmetz)
48. einmalig oder für bestimmte Zeiträume (z.B. ein Jahr, fünf Jahre)
Was das Gebührenlabyrinth noch undurchsichtiger macht: Bei der Grabnutzungsgebühr,
den Bestattungsgebühren und einem Teil der Einzelleistungen (C 24 bis 30, 32) variieren die
Gebühren je nach Grabart. Der größte Teil der Gebühren wird einmalig gezahlt. Daneben
erheben einige Friedhofsträger laufende jährliche Gebühren, etwa für die Friedhofsunterhaltung.
So verwirrend die Vielfalt der Gebührentatbestände auch ist, sie ist sinnvoll. Denn
da Gebühren als Gegenleistung für die tatsächlich erbrachte
Dienstleistung oder Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage erhoben werden,
heißt das im Umkehrschluss, dass für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Einrichtungen
auch keine Gebühren zu zahlen sind. Aus diesem Grund ist eine Einheitsgebühr,
mit der dem Gebührenzahler ein Leistungspaket in Rechnung gestellt wird, das er möglicherweise
gar nicht in seinen Einzelheiten in Anspruch genommen hat, rechtswidrig und
nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.
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