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Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen
Verschiedene Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen fallen zum Beispiel
an für die Nutzung von Kühlzellen und Leichenhallen. Berechnet wird in der Regel die
Nutzung je angefangenen Kalendertag. Die Einäscherung der Leiche im Krematorium wird
ebenso mit einer Gebühr belegt wie die Aufbewahrung einer Urne. Auch für die Nutzung der
Trauerhalle für die Trauerfeier, den Schmuck für Leichenzelle und Halle, die Nutzung der
Orgel oder das Glockengeläut werden einmalig Gebühren erhoben.
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