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Sternenkinder - Regelungen/Gesetze der Bundesländer
Bundesland | Bestattungs-recht für Tot-/ Fehlgeburten | Bestattungspflicht für Tot-/ Fehlgeburten | Bestattungsrecht für Leibesfrüchte aus Schwanger- schaftsabbrüchen | Bestattungspflicht für Kliniken bei nicht wahrgenommenen elterlichem Bestattungsrecht | Hinweispflicht* auf Bestattungs-möglichkeit gegenüber zumindest einem Elternteil | Fundstelle im Gesetz |
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Baden-Württemberg | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | ja | ja | § 30 BestattG BW |
Bayern | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | ja | ja | Art. 6 BestG By |
Berlin | ja | Ab einem Gewicht von 1000 Gramm | nein | nein | ja | § 1, § 15 BestattungsG Berlin |
Brandenburg | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | nein | nein | ja | § 3, § 19 BbgBestG |
Bremen | ja (erst nach der zwölften Woche) | Ab einem Gewicht von 1000 Gramm | ja (erst nach der zwölften Woche) | ja, aber erst nach der 12. Schwangerschafts- woche | ja | §§ 1, 17 Gesetz über das Leichenwesen Bremen |
Hamburg | ja | Ab einem Gewicht von 1000 Gramm | nein (aber Bestattungspflicht für Einrichtung) | ja, Ausnahme möglich für rechtmäßige wissenschaftliche Zwecke | nein | § 10 BestG HH |
Hessen | ja | Bei einem Geburtsgewicht ab 500g oder bei Geburt nach der 24. Schwangerschaftswoche | Wortlaut nicht eindeutig; fraglich, ob Föten und Embryonen auch solche aus Schwangerschaftsabbrüchen sind | ja, ergibt sich aber nur aus der ursprünglichen Gesetzesbe- gründung | nein | §§ 9, 16 FBG Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | Ab einem Gewicht von 1000 Gramm | ja (zumindest "Feten", also ab der 11., spätestens 13. Woche) | ja, aber erst nach der 12. Schwangerschafts- woche | ja, außer bei Schwanger-schafts-abbrüchen | § 9 BestattG M-V |
Niedersachsen | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | nein | ja | §§ 2, 8 BestG NS |
Nordrhein-Westfalen | ja | keine | ja | ja | ja | § 8, § 14 BestG NW |
Rheinland-Pfalz | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja (individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Mutter) | ja | ja, außer bei Schwanger-schafts-abbrüchen | § 8 BestG RP |
Saarland | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | nein | nein | nein | §§ 25, 12 II BestattG SL |
Sachsen | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | ja (aber uneindeutig formuliert), wenn nicht für wissenschaftliche oder pharmazeutische Zwecke verwandt. | nein | §§ 9,18 sächs FLB |
Sachsen-Anhalt | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | nein | nein | §§ 2,14,15 LBF Sachs.-Anh. |
Schleswig-Holstein | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja (nur ab einem Gewicht von über 500 Gramm, auf Wunsch eines Elternteils) | nein | ja | §§ 2, 13 LBF SH |
Thüringen | ja | Ab einem Gewicht von 500 Gramm | ja | ja, nach der 12 Woche und wenn nicht rechtmäßig zu medizinischen oder pharmazeutischen Zwecken verwandt. | nein | §§ 3,17 ThürBestG |
* Hinweispflicht für Einrichtung, Arzt, Hebamme o.ä.
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