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Verbraucherinitiative Bestattungskultur

Aeternitas e.V., die gemeinnützige, bundesweit tätige Verbraucherinitiative Bestattungskultur, informiert und berät in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall. Der Verein setzt sich für Transparenz und Liberalisierung im Bestattungswesen ein und fördert die zeitgemäße und bürgerfreundliche Weiterentwicklung und Erneuerung der Bestattungskultur.

Mitglied werden

Aeternitas nimmt die Anregungen seiner Mitglieder auf und vertritt sie in der Öffentlichkeit und gegenüber der Bestattungsbranche sowie den Gesetzgebern und Verwaltungen. Aeternitas-Mitglieder haben Anspruch auf ausführliche Beratung und können sowohl bei der Planung ihrer Bestattungsvorsorge als auch bei der Abwicklung einer Bestattung und bei möglichen Problemen Hilfe von Aeternitas erwarten.

Wir helfen!

Sie haben Fragen rund um das Thema Bestattung? Ganz allgemeiner Art oder ein konkretes Problem, zum Beispiel zu rechtlichen oder finanziellen Aspekten? Nehmen Sie Kontakt auf zum Verein Aeternitas. Wir bemühen uns, jede Frage zu beantworten. Auch Nichtmitglieder können mit einer (kostenlosen) kurzen Einschätzung und hilfreichen, weiterführenden Informationen rechnen.

News

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Umbettung nach Ablauf der Mindestruhezeit ohne wichtigen Grund möglich

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz

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Kreuz und Schrift RIP am Giebel einer Trauerhalle

Eine Million Sterbefälle im Jahr 2025

Sterbefallzahlen trotz Alterungseffekt in etwa auf Vorjahresniveau

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Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Wegen Trennung keine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten des Ehepartners

Urteil des Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt

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Seminar zu den aktuellen Änderungen im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

Hintergründe und Entwicklung der Gesetzesänderung

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Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Bestattungsunternehmen haften regelmäßig nicht als Gebührenschuldner

Als Stellvertreter ihrer Auftraggeber sind sie nicht selbst Antragsteller

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Neues Handbuch zum Friedhofs- und Bestattungsrecht erschienen

Aus der Reihe "Recht der Städte und Gemeinden"

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